Das luxemburgische Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) ist im Juli 2013 in Kraft getreten. Dieses Gesetz reguliert zwar die Verwalter von Investmentfonds (AIFMs), hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die alternativen Investmentfonds (AIF) selbst gehabt und damit die gesamte Branche der alternativen Investitionen dramatisch umgestaltet. Eine der wichtigsten Möglichkeiten, die sich durch die Einführung des AIFMD ergeben, ist die Möglichkeit, dass luxemburgische Alternative Investments Fonds an professionelle Anleger mit einem EU-Pass vertrieben werden können, vorausgesetzt, dass sie von im Rahmen des AIFMD zugelassenen Fondsmanagern mit Sitz in Luxemburg oder im Ausland verwaltet werden.