Neues CSSF Rundschreiben 18/698 zu den Substanzanforderungen an Fondsgesellschaften in Luxemburg

Neues CSSF Rundschreiben 18/698 zu den Substanzanforderungen an Fondsgesellschaften in Luxemburg

CSSF Rundschreiben 18/698: Was sind die Inhalte des neuen Rundschreibens der Substanzanforderungen?

Warum hat die CSSF das neue Rundschreiben 18/698 erlassen?

Mit der Veröffentlichung des CSSF Rundschreibens 18/698 vom 23. August 2018 mit dem Titel: „Zulassung und Organisation von Investmentfonds-Managern Luxemburger Rechts; spezifische zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Investmentfonds-Manager und Unternehmen, die die Funktion der Register- und Transferstelle ausüben“ erweitert die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) den Anwendungsbereich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Investmentfonds-Managern auf Alternative Investment Fund Manager (AIFM) und die OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die den Kapiteln 16 und 17 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) unterliegen.

Das neue Rundschreiben hebt das CSSF-Rundschreiben 12/546 in seiner geänderten Fassung auf und formalisiert die bisherige gängige Marktpraxis. Es formuliert einige neue Anforderungen in Bezug auf die interne Unternehmenssteuerung, Hauptverwaltung, internes Kontrollumfeld, Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GWG-Pflichten) sowie die Due Diligence und laufende Überwachung von ausgelagerten Funktionen (Delegation), insbesondere der Schlüsselfunktionen wie Portfoliomanagement oder Risk Management.

Das neue Rundschreiben hat die Anforderungen an Investmentfonds-Managern aus dem CSSF-Rundschreiben 04/155 und IML-Rundschreiben 98/143 übernommen, so dass diese Rundschreiben auf die Investmentfonds-Manager nicht mehr anwendbar sind.

Was sind die wichtigsten Punkte im neuen CSSF Rundschreiben 18/698?

Die wichtigsten Punkte des CSSF-Rundschreibens 18/698 sind:

  • Umfassende Begriffserläuterungen (z.B. „Auslagerung“ oder „Schlüsselfunktionen“);
  • „Fit & Proper“-Leitfaden zur Eignungsbewertung von Verwaltungsrats- und Vorstandsmitgliedern bzw. der Geschäftsleitung;
  • Festlegung einer Höchstgrenze für Verwaltungsratsmandate (max. 1.920 Stunden pro Jahr und 20 Mandate);
  • Schwerpunkt auf die Auslagerung und deren Überwachung;
  • Angleichung der Frist für Berichts-/Informationspflichten gegenüber der CSSF (fünf Monate nach dem Geschäftsjahresende);
  • Angleichung der Risikomanagement-Anforderungen an alternative Investmentfonds und OGAW;
  • Definition des „three-lines-of defense“-Modells;
  • Eigenmittelanforderungen für Investmentfonds-Manager, diskretionäre Vermögensverwaltung anbieten;
  • Anwendung europäischer Richtlinien und Verordnungen wie MiFID, EMIR und MMFR;
  • Informationsaustausch zwischen Investmentfonds-Manager und der Verwahrstelle.

Inwieweit das neue Rundschreiben eine Revolution für Ihre Organisation bedeutet, hängt von der bestehenden Struktur ab. In jedem Fall enthält es Aspekte, die auf die substanzielle Gestaltung eines Luxemburgischen Investmentfonds-Managers Einfluss haben können. Hier finden Sie den Link zum Original französischen Rundschreiben der CSSF: http://www.cssf.lu/fileadmin/files/Lois_reglements/Circulaires/Hors_blanchiment_terrorisme/cssf18_698.pdf 

Ihr Steuerberater in Luxemburg Alternative Investment Fonds

Wir als Steuerberater und Expert-Comptable von jinfa S.à r.l. in Luxemburg haben langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von internationalen Holding-/Finanzstrukturen im Bereich Renewable Energy/Real Assets und Private Equity sowie von international tätigen Industrie-, Handels- und Immobiliengesellschaften.

Unsere Kanzlei zeichnet durch einen großen Erfahrungsschatz aus, der durch Tätigkeiten in führenden Positionen in internationalen Banken, Big 4- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Investment-Management-Gesellschaften erworben wurde.

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt auf!



Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.