Crypto currency News! Deutschland kündigt Verordnung über Informationspflicht von crypto currency an

Crypto currency News! Deutschland kündigt Verordnung über Informationspflicht von crypto currency an

Am 26. Mai 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Deutschland einen Referentenentwurf einer Verordnung des (BMF) über verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von crypto currency (Kryptowertetransferverordnung – KryptoTransferV) aufgrund des § 15 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) angekündigt.

Das BMF beabsichtigt im Verordnungswege anzuordnen, dass die Beteiligten bei der Übertragung von crypto currency Transaktionen Informationen über Auftraggeber und Begünstigten übermitteln, damit – wie bei Geldüberweisungen – die Transaktionen auch in Bezug auf die Berechtigten nachverfolgt werden können, um den Missbrauch für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Durch diese Datenübermittlung werden neben der Rückverfolgbarkeit der Transaktionsbeteiligten auch die Überprüfung auf von Sanktionen betroffene Personen und eine stärker risikoorientierte Vorgehensweise der beteiligten Dienstleister ermöglicht. Der Vorschlag dient der Umsetzung der Standards der Financial Action Task Force (Empfehlung 15 – Auslegungsnote 7b, sog. “travel rule” für crypto currency).

Die Verordnung ordnet ferner an, dass Angaben zum Begünstigten oder Auftraggeber eines crypto currency transfers erhoben und gespeichert werden müssen, wenn die Übertragung von oder auf eine elektronische Geldbörse erfolgt, die nicht von einem crypto Verwahrer verwaltet wird (selbstverwaltete elektronische Geldbörse, „unhosted wallet“). Damit werden ebenfalls aktuelle Empfehlungen der FATF in diesem Bereich umgesetzt. Darüber hinaus können Erkenntnisse hieraus auch hinsichtlich der Umgehung von Sanktionen z.B. im Bereich der Proliferationsfinanzierung relevant werden.

Darin kündigt die Bundesregierung eine „Kryptowertetransferverordnung“ an, mit der die Vorschriften für die Geldwäsche auch für Digitalwährungen über 1.000 Euro gelten sollen. Künftig sollen dann Name, Adresse sowie Kontonummer des sendenden Kunden sowie Name und Kontonummer des Empfängers übermittelt werden müssen.

Ihr Steuerberater in Luxemburg für cryptocurrency

Nehmen Sie Kontakt auf!



Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.