Travel Rule –  Vorläufige Einigung der Trilog-Verhandlungen für Crypto – Transfers erzielt

Travel Rule

Travel Rule –  Vorläufige Einigung der Trilog-Verhandlungen für Crypto – Transfers erzielt

Mit Pressemitteilung vom Rat der EU vom 29. Juni 2022 (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/29/anti-money-laundering-provisional-agreement-reached-on-transparency-of-crypto-asset-transfers/) wurde nun eine vorläufige Einigung erzielt bei den Trilog-Verhandlungen für die sogenannte Travel Rule – Regelung für Crypto Transaktionen.

Ziel dieser Travel Rule – Regelung ist die Einführung einer Verpflichtung für Anbieter von Crypto – Assets, bestimmte Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten der von ihnen durchgeführten Crypto Transfers zu sammeln und den Behörden zugänglich zu machen. Auf diese Weise soll eine Rückverfolgbarkeit bzw. Transparenz von Crypto – Assets gewährleistet werden, um mögliche verdächtige Transaktionen von Crypto Assets besser erkennen und sperren zu können um Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union zu bekämpfen.

Was ist das vorläufige Ergebnis der „Travel Rule“  für Crypto Assets?

Die neue europäische Regelung sieht insbesondere vor, dass bei der Übertragung von Crypto Assets unabhängig von der Höhe der getätigten Transaktionen alle Informationen über den Auftraggeber übermittelt werden müssen. Für Crypto Transfers zwischen Crypto Assets Dienstleistern und unhosted Wallets werden besondere strenge Anforderungen gelten.

In Bezug auf den Datenschutz wurde sich darauf geeinigt, dass die allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) auf Geldtransfers anwendbar bleibt und keine gesonderten Datenschutzvorschriften eingeführt werden müssen.

Was bedeutet das vorläufige Ergebnis der „Travel Rule“ für Crypto Assets Dienstleistern?

Die Anbieter von Crypto Assets müssen zukünftig geeignete interne Strategien, Verfahren und Kontrollen einführen, um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Anti-Geldwäsche- und Anti- Terrorismusfinanzierung-Maßnahmen der europäischen Mitgliedstaaten der Union zu verringern. Dies bedeutet ein noch höherer administrativer Aufwand für Crypto Dienstleistern.

Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der  „Travel Rule“  für Crypto Assets aus?

Laut Pressemitteilung vom 29. Juni 2022 ist die Europäische Union sich über die Dringlichkeit dieser Neuregelung einig, damit die Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Transaktionen von Crypto Assets sichergestellt werden kann. Daher wurde beschlossen, den Zeitplan für die Anwendung der Travel Rule an den der Verordnung über Märkte für Crypto Assets (MiCA) anzugleichen.

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Bildquelle: https://www.shutterstock.com/de/image-photo/bitcoins-new-virtual-money-concept-candle-709061209



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