Wie werden Airdrops in Luxemburg versteuert?

Airdrop

Wie werden Airdrops in Luxemburg versteuert?

Wie funktionierten Airdrops im Allgemeinen?

Der Bezug zw. Erhalt von Airdrops ist das Ergebnis von Marketingmassnahmen.  Im Zuge dieser Marketingmassnahmen werden neue Kryptowährungen (Crypto curreny) also neue Coins bzw. neue Token verteilt. Je nach Ausgestaltung  der Marketingmassnahmen muss der Empfänger eines Airdrops vorher etwas tun oder der Bezug der neuen Kryptowährungen (Crypto curreny) ist an den Besitz anderer Kryptowährungen (Crypto curreny)  oder Crypto Wallets oder Crypto Accounts bei Crypto Exchanges verbunden.  Es sind somit neue Kryptowährungen (Crypto curreny), die „einfach“ im Wallet „erscheinen“, daher stammt auch der Name, sie sind einfach da.

Was ist der Grund für die Durchführung von Airdrops?

Der Grund besteht oft darin, dass eine Crypto Exchange oder ein Crypto Anbieter eine neue Kryptowährungen (Crypto curreny) fördern will (aus wirtschaftlichem Interesse) sprich einen stärkeren öffentlichkeitswirksamen Auftritt im Crypto Space erzielen möchte. In vielen Fällen ist es auch so, dass durch die Airdrops einfach mehr Business generiert werden sollte. Die Idee dahinter ist, dass die Anbieter von Crypto Exchanges oder Crypto Wallets jedem Kunden, der an einem Airdrop teilnehmen möchte zusätzliche Crypto Accounts oder Crypto Wallets einrichtet damit anschliessend die neuen Kryptowährungen (Crypto curreny) per Airdrop gutgeschrieben werden können. 

Wie ist die Besteuerung der Airdrops bei Verkauf in Luxemburg?

Der Empfänger eines Airdrops erhält neue Kryptowährungen (Crypto curreny) aus dem Nichts. Die Kryptowährungen (Crypto curreny)sind einfach da.

Steuerlich gibt es verschiedene Meinungen zur Besteuerung von Airdrop bei Verkauf. Eine oft vertretene steuerliche Meinung ist, dass mangels eines steuerlichen Anschaffungsvorgangs zu keinem steuerbaren Veräußerungsvorgang nach Artikel 99 Luxemburgisches Einkommensteuergesetz (LEStG) kommen kann. Somit wäre der Verkauf von Kryptowährungen (Crypto curreny) bei Bezug von einem Airdrop in Luxemburg steuerfrei. In Luxemburg existiert kein § 22 Nr. 3 EStG.

Eine andere steuerliche Betrachtung ist die sogenannte profiskalische Methode. Hiernach müssten steuerlich die erhaltenen Kryptowährungen (Crypto curreny) von einem Airdrop als steuerliche  Anschaffung zu betrachten sein. Aber die steuerlichen Anschaffungskosten der erhaltenen Kryptowährungen (Crypto curreny) von einem Airdrop werden mit EUR 0,00 angesetzt, somit ist zwar eine steuerbare Anschaffung gegeben und somit auch ein steuerpflichtiger Ertrag generiert. Jedoch sollte beachten werden, dass bei einer späteren Veräußerung dieser erhaltenen Kryptowährungen (Crypto curreny) innerhalb der Spekulationsfrist von 6 Monaten Steuern ausgelöst werden können. Dies müsste im Einzelfall von einem Steuerberater genauer analysiert werden.

Welche steuerliche Meinung Sie auch immer vertreten, wir von jinfa.tax empfehlen immer unseren Mandanten Sachverhalte wie Airdrop transparent und vollumfänglich bei der Steuererklärung offen zu legen, damit das Finanzamt in Luxemburg keine Steuerhinterziehung annehmen kann. Wir betreuen und unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung und bei der transparenten Darstellung Ihrer Airdrop um unnötige Streitfälle mit dem Finanzamt in Luxemburg im Vorfeld zu vermeiden.

Unsere Leistungen in Luxemburg bei Airdrop

Wir unterstützen Sie bei 

  • der steuerlichen Analyse Ihrer Airdrop,
  • der steuerlichen Unterstützung gegenüber dem luxemburgischen Finanzamt sowie
  • der Erstellung Ihrer Steuererklärung sowie der Buchhaltung und/oder Jahresabschluss in Luxemburg für Ihre Kryptowährungen (Crypto curreny)

Ihr Steuerberater in Luxemburg für cryptocurrency

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Bildquelle:  https://www.shutterstock.com/de/image-photo/flying-falling-bitcoins-litecoins-free-space-1007957890



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