Wie wird Liquidity Mining (DeFi) in Luxemburg besteuert?

Wie wird Liquidity Mining (DeFi) in Luxemburg besteuert?

Was ist Decentralized Finance (DeFi)?

Mit dem immer größeren Interesse an Crypto currency werden Decentralized Finance (DeFi) immer beliebter. Unter DeFi versteht man ein spezielles Ökosystem im Blockchain-Bereich, welches digitale Finanzdienstleistungen ermöglicht. Eine Explosion der DeFi Crypto currency ist seit Februar 2021 zu verzeichnen mit mehreren tausend Prozent Wertsteigerungen.

Meist basierend auf der Blockchain Ethereum können dezentrale Applikationen (DApps) geschaffen werden, welche speziell auf den Finanzsektor ausgerichtet sind und die mit Hilfe von sog. Smart Contracts (automatische Computercodes) ausgeführt werden. Zuletzt ist auch ein sehr starker Anstieg auf der Binance Blockchain für DeFi zu verzeichnen.

Die Besonderheit dabei ist, dass diese DApps nach Belieben programmierbar sind. Verschiedene Bausteine können zusammengefügt werden wie in einem Lego Kasten. Sobald die DApp auf der Blockchain implementiert ist, läuft sie je nach Ausgestaltung unabhängig und dezentral.

Der DeFi-Boom ergibt sich nicht zuletzt auch aus der sehr starken Popularität des Liquidity Mining.

Wie funktioniert Liquidity Mining?

Um den Handel auf dezentralen Börsen (DEX) zu ermöglichen, müssen diese DEX  Liquidität bereitstellen.

User von DEX haben die Möglichkeit eigenes Kapital in Form von Kryptowährungen (Crypto currency)auf der DEX zu hinterlegen und im Gegenzug erhalten sie einen Anteil an den Transaktionsgebühren der DEX. Es lassen sich ausschließlich Token-Paaren  (Trading Pair) hinterlegen, wodurch immer zwei verschiedene Kryptowährungen (Crypto currency) in den Liquiditätspool fließen (sog. Liquidity Mining).

Jedes Trading Pair ist in einem eigenen Smart Contract bzw. Liquiditätspool festgelegt. User der DEX können zum Handel den jeweiligen Token A an die Adresse senden und erhalten hierfür den gewünschten Token B zum festgelegten Wechselkurs. Für diesen Vorgang fällt eine Transaktionsgebühr an.

Diese Transaktionsgebühr stellt auch den Anreiz für das Hinterlegen von Liquidität dar. Liquidity Provider (LP) erhalten als Belohnung für jeden Trade einen prozentualen Anteil an den Transaktionsgebühren, die durch diesen Liquiditätspool verdient werden. Somit können User durch das Liquidity Mining ein passives Einkommen erzielen. Wenn User einem Liquiditätspool Liquidität hinzufügen, erhalten diese einen speziellen Liquiditätspool-Token (LP-Token).

Zudem stellen viele DEX weitere Anreize in Form von zusätzlichen Kryptowährungen (Crypto currency) dar, welche frei auf dem Markt handelbar sind. Diese bieten oft mehrere Vorteile, wie etwa Stimmrechte bei der weiteren Entwicklung. Durch mögliche Kursanstiege der zusätzlichen Kryptowährungen (Crypto currency)  lassen sich dadurch Zusatzgewinne generieren.

Welche Risiken gibt es beim Liquidity Mining?

Was sind die Risiken bei Liquidity Mining bei einer DEX?

DEX können Sicherheitslücken aufweisen dadurch könnten Hacker Pools angreifen und zu ihren eigenen Gunsten umprogrammieren. Smart Contracts  können auch Bug beinhalten wenn diese nicht ständig kontrolliert und einem Audit unterzogen werden.

DEX sind zudem für jedermann zugänglich. Dadurch können User eigene Liquiditätspools erschaffen, welche unter Umständen auf falschen Angaben basieren. Es könnten dadurch bekannte Token kopiert werden und User bemerken zuerst nicht, dass es sich um eine Kopie handelt. Da jeder eine eigene Kryptowährung (Crypto currency) und Smart Contracts erstellen kann, ist hier das Risiko besonders hoch.

Ein weiteres Risiko beim Liquidity Mining stellt der sog. Impermanent Loss dar. Der Impermanent Loss tritt auf, wenn LP einem Liquiditätspool Liquidität zur Verfügung stellen und sich der Preis der von Ihnen eingebrachten Kryptowährungen (Crypto currency) im Vergleich zum Zeitpunkt der Einbringung verändert. Je größer diese Veränderung ist, desto größer ist das Risiko eines Impermanent Loss. In diesem Fall bedeutet der Verlust einen geringeren Fiatwert zum Zeitpunkt der Entnahme als zum Zeitpunkt der Einzahlung.

Was ist für die Besteuerung von Liquidity Mining in Luxemburg wichtig?

Aufgrund der Neuartigkeit des Liquidity Mining gibt es zu diesem Zeitpunkt weder eine klarstellende Rechtsprechung noch eine Stellungnahme von der luxemburgischen Steuerverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Liquidity Mining. Daher wird zur steuerlichen Behandlung in Luxemburg auf die steuerliche Behandlung in Deutschland angeknüpft und im nachfolgenden näher eingegangen.

Aufgrund des Mechanismus des Liquidity Minings sind für die steuerliche Beurteilung drei verschiedene Zeitpunkte entscheidend:

  1. Hinzufügen der Tokens zum Liquiditätspool (Bereitstellung des Trading Pairs)

Das Hinzufügen von Token in einen Liquiditätspool gegen einen LP-Token ist ein steuerpflichtiges Ereignis und wird steuerlich wie ein  Verkauf des Trading Pairs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG behandelt. Steuerlich sind nur die Gewinne aus der o.a. Veräußerung des Trading Pairs zu versteuern wenn die Veräußerung unter 12 Monaten liegt (sog. Spekulationsfrist). Sind zwischen der Anschaffung der Kryptowährungen (Crypto currency) und der Veräußerung des Trading Pairs an den Liquiditätspool mehr als 12 Monate vergangen, wäre ein Gewinn steuerfrei.

Würde man diese steuerliche Betrachtungsweise für Luxemburg analog anwenden, dann würde eine Veräußerung im Sinne von Artikel 99 iVm Artikel 99bis Luxemburgisches Einkommensteuergesetz (LEStG) anzunehmen sein. Eine luxemburgische steuerliche Behandlung wäre entsprechend der luxemburgischen Spekulationsfrist von 6 Monaten zu betrachten sein.

2. Wie sind die laufenden Erträge aus dem Liquidity Mining zu versteuern?

Für die steuerliche Einordnung für die laufenden Erträge  aus dem Liquidity Mining werden unterschiedliche Rechtsauffassungen in Deutschland vertreten. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei dem Liquidity Mining um einen neuartigen Trend handelt und sich die Finanzgerichte mit der steuerrechtlichen Einordnung noch nicht befasst haben. Ebenfalls steht eine Stellungnahme des deutschen Bundesfinanzministeriums (BMF) zu dieser Thematik zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.  Der Zufluss von laufenden Erträgen aus dem  Liquidity Mining könnte wie Staking Rewards als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in Deutschland anzusehen sein. Wenn die  Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr überschritten wird (§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG), sind die laufenden Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz in Deutschland zu versteuern.

In der deutschen Literatur wird auch vertreten, dass der Zufluss der laufenden Erträge aus dem Liquiditätspool als Kapitalerträge gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zu behandeln sind und unterliegen damit der deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%.

In Luxemburg könnte diese Auffassung auch durch die luxemburgische Steuerverwaltung vertreten werden und entsprechend Artikel 97 LEStG beim Liquidity Provider entsprechend seinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im schlechtesten Fall zum Spitzensteuersatz von 42% in Luxemburg.

Auf den Impermanent Loss im DeFi Space wird hier nicht näher eingegangen, da diese unrealisiert sind und dementsprechend steuerlich während der Haltedauer im Liquidity Pool unbeachtlich sind. 

3. Remove (Austritt) aus dem Liquidity Pool

Der Remove sollte nach § 23 EStG steuerpflichtig sein, wenn die steuerliche Haltefrist von 12 Monaten nicht abgelaufen ist. Die steuerliche Haltefrist  beginnt nach dem Remove aus dem Liquidity Pool für die erhaltene Kryptowährungen (Crypto currency) erneut von vorne an zu laufen.

Bei den Gewinnen oder Verlusten (Realisierung des impermanent loss) aufgrund des Austritts aus dem Liquidity Pool handelt es ich um Sonstige Einkünfte, die in Luxemburg gemäß Artikel 99 i.V.m Artikel 99bis LEStG zu versteuern wären wenn diese die steuerliche Haltefrist von 6 Monaten nicht überschritten haben. Wenn der Liquidity Token in Luxemburg nach dem Remove aus dem Liquidity Pool die 6 Monate Haltefrist überschritten, sind die Gewinne steuerfrei.Insofern besteht ein steuerliches Risiko innerhalb von 6 Monaten aus dem Liquidity Pool auszutreten.

Die interessante Frage, die sich hier stellt ist, ob die luxemburgische Steuerverwaltung bei einem Remove aus dem Liquidity Pool die Gewinne als Kapitaleinkünfte gem. Artikel 97 LEStG betrachten würden. 

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Die oben aufgeführten Informationen ersetzen keinesfalls eine rechtliche oder steuerliche Beratung aufgrund der Komplexität der Materie.

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