Ertragsteuerliche Regeln von Kryptowährungen

Ertragsteuerliche Regeln von Kryptowährungen

Ein Vergleich der (ertrag)steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (crypto currency) in Luxemburg mit europäischen Nachbarländern

Zurzeit gibt es keine einheitlichen Steuergesetze zur Behandlung von  Kryptowährungen (crypto currency) wie Bitcoin (BTC), Ethereum,  Solana, Avalanche und Co. Trotzdem haben einige Länder bereits jetzt einen liberaleren Ansatz als Luxemburg gewählt – heute vergleichen wir die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen (crypto currency) in Luxemburg mit fünf ausgewählten europäischen Nachbarn.

Weltweit entwickeln Regierungen Gesetze, um  Steuern auf Kapitalgewinne durch Kryptowährungen (crypto currency) wie Bitcoin Ethereum, Avalanche, Solana und Co. zu erheben. Das jüngste Beispiel ist das amerikanische Infrastrukturgesetz  („Infrastructure Bill“) der Biden-Regierung mit einer verschärften Meldepflicht für „Crypto-Broker“ an die amerikanische Steuerbehörde IRS wenn Transaktionen getätigt werden mit einem Wert von mehr als 10.000 US-Dollar.   

Oftmals sind die Kryptowährungen (crypto currency) bei den Regulierungsbehörden verpönt. Dennoch gibt es einige Länder, die keine Steuern auf Kryptowährungen (crypto currency) erheben.

Warum besteuern gewisse Länder Bitcoin und andere Kryptowährungen (crypto currency) nicht?

In den meisten Fällen wollen diese Regierungen Innovation im  Bitcoin– und Crypto-Space fördern, um Kapital ins Land zu locken. Die Crypto-freundlicheren Gesetzgebungen erlauben es Anlegern, Kryptowährungen (crypto currency) zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, ohne dass sie Steuern zahlen müssen.

  1. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency) in Portugal

Portugal ist eines der Crypto-freundlichsten Länder Europas, wenn es um Steuern geht. Erlöse aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen (crypto currency) durch Privatpersonen sind seit 2018 steuerfrei ausser eine gewerbliche Tätigkeit als sogenannter „Professional Trader“ ist anzunehmen.

Unternehmen, die ihre Geschäftsleitung oder Sitz in Portugal haben und mit Kryptowährungen (crypto currency) handeln oder zu tun haben z.B. als Zahlung für Waren und Dienstleistungen akzeptieren, sind jedoch steuerpflichtig.

2. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency) in der Schweiz

Die Schweiz, die auch Heimat des bekannten Crypto-Valley Zug ist, hat eine äußerst fortschrittliche Steuerpolitik für Kryptowährungen (crypto currency). Grundsätzlich sind Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Bitcoin, Ethereum, Solana, Avalanche  und andere Kryptowährungen (crypto currency) gehören, in der Schweiz einkommensteuerfrei. Dementsprechend können auch Verluste auf Kryptowährungen (crypto currency) einkommensteuerlich nicht abgezogen werden.

Eine Ausnahme besteht für den gewerbsmäßigen Händler. Dieser kann analog der Grundsätze für einen gewerbsmässigen Wertschriftenhändler identifiziert werden.

Für den gewerbsmäßigen Händler sind die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen (crypto currency) als selbständiges Erwerbseinkommen steuerbar. Dies ist vergleichbar mit Portugal als „Professional Trader“.

3. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency) inFrankreich

Eine Pauschalsteuer gilt für Veräußerungsgewinne, die von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich direkt oder über einen Vermittler bei einem gelegentlichen Verkauf von Kryptowährungen (crypto currency) erzielt werden. Sie wird mit 30 % besteuert, d. h. 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialversicherungsbeiträge.

Ansonsten löst das Halten oder/und der Tausch einer Kryptowährung (crypto currency) gegen eine andere keinen Steuertatbestand aus.

Erst wenn die mit Kryptowährungen (crypto currency) erzielten Gewinne in gesetzliche Zahlungsmittel wie Euro, Dollar oder eine andere „Fiat“-Währung umgewandelt werden, fällt die Kryptowährung (crypto currency) in die Steuerbemessungsgrundlage. Die Besteuerung ist auch in bestimmten Fällen vorgesehen, nämlich dann, wenn die Kryptowährung (crypto currency) zum Erwerb einer Dienstleistung oder einer Ware verwendet wird oder wenn ein Kryptowährung (crypto currency) Gegenstand eines Tauschs mit einer Ausgleichszahlung ist.

4. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency)in den Niederlanden

Kryptowährungen (crypto currency) im Privatvermögen fallen in der gleichen Kategorie wie Sparguthaben und Kapitalanlagen wie Aktiendepots. Es wird eine Steuer auf eine fiktive Rendite erhoben, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Kapitalrendite erwirtschaftet wurde. Es handelt sich hier also de facto um eine Vermögensteuer, die jeweils zum Stichtag am 1. Januar (um Mitternacht) auf das Vermögen des Steuerpflichtigen erhoben wird. Es soll dabei, laut Finanzamt, der Marktpreis der genutzten Plattform für den Wert zugrunde gelegt werden.

Beträgt das zu versteuernde Kapital (also Kryptowährungen, Aktien, Sparguthaben zusammen.) weniger als EUR 50.000, wird keine Steuer erhoben. Besitzt der Steuerpflichtige EUR 50. 000 oder mehr, wird die Vermögensteuer fällig zu einem Steuersatz von 0,59 % – 1,71 % (Stand 2021), abhängig von der Höhe des Kapitalvermögens.

5. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency) in  Österreich

In Österreich wurde im November 2021 ein Entwurf einer Steuerreform für die Besteuerung von Kryptowährung (crypto currency) veröffentlicht. Demnach sollen Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen (crypto currency) künftig wie andere klassische Kapitalvermögen wie Aktien und Investmentfonds besteuert werden. Werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (crypto currency) erzielt werden diese zukünftig mit dem Sondersteuersatz in Höhe von 27,5% besteuert werden. Dafür wird die bisherige Haltefrist von einem Jahr abgeschafft werden (vgl. in Luxemburg beträgt die Haltefrist 6 Monate). Zukünftig soll der Tausch von Kryptowährungen (crypto currency) in Österreich nicht mehr steuerpflichtig sein, sondern erst mit erzielten Gewinne in gesetzliche Zahlungsmittel wie Euro, Dollar oder eine andere „Fiat“-Währung umgewandelt werden. Diese Regelung ist dieselbe wie in Frankreich (siehe 3. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency) in Frankreich). Weitehrhin steuerpflichtig bleibt die Zahlung von Kryptowährungen (crypto currency)  für die Erlangung von Produkten oder Dienstleistungen.

6. Besteuerung Handel Kryptowährungen (crypto currency) in  Luxemburg

In Luxemburg löst selbst der Tausch einer Kryptowährung (crypto currency) gegen eine andere Kryptowährung (crypto currency) einen Steuertatbestand aus. Gemäß Artikel 99 in Verbindung mit Artikel 99bis des luxemburgischen Einkommensteuergesetz sind Veräußerungen aus Kryptowährung (crypto currency) unter der Spekulationsfrist von 6 Monaten voll steuerpflichtig zum persönlichen Einkommensteuersatz.

Fazit

Mit Blick auf das europäische Ausland ist anzumerken, dass Luxemburg in der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (crypto currency) weitaus weniger pragmatisch ist und vieles noch nicht geklärt ist.

Leider existiert in Luxemburg bisher nur eine einzige Stellungnahme der luxemburgischen Steuerverwaltung aus dem 2018.

Es wäre wünschenswert wenn auch in Luxemburg bald Stellungnahmen der luxemburgischen Steuerverwaltung erfolgen, damit auch ein pragmatischer und nachvollziehbarer Ansatz für die Steuerpflichtigen in Luxemburg erfolgt wie es schon in den meisten anderen europäischen Ländern erfolgt ist. Wünschenswert wären cryptofreundliche Regelungen für Luxemburg z.B. Regelungen wie in Frankreich oder Österreich, dass der Tausch von Kryptowährungen (crypto currency) kein steuerliches Ereignis darstellt. So eine cryptofreundliche Regelung würde den Crypto Anlegern das Leben einfacher machen. Eine weitere cryptofreundliche Regelung in Luxemburg könnte sein, dass die realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (crypto currency) mit den klassischen Kapitalvermögen wie Aktien steuerlich gleichgestellt werden würden.

Es bleibt abzuwarten, ob Luxemburg sich die eine oder andere cryptofreundliche Regelung von den anderen europäischen Nachbarländern abschauen wird.

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