CSSF gibt Warnhinweise zu cryptocurrency und ICO

CSSF gibt Warnhinweise zu cryptocurrency und ICO

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gibt Warnhinweise zu virtuellen Währungen und Initial Coin Offering („ICO“) heraus

Was ist passiert?

Die luxemburgische Aufsichtsbehörde, die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), hat als jüngste Aufsichtsbehörde Warnhinweise über „“substantiellen Risiken“ im Zusammenhang mit virtuellen Währungen wie cryptocurrency und Initial Coin Offerings (ICO) erlassen.

Was bedeutet das genau?

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat am 14. März 2018 zwei Warnhinweise gegenüber virtuellen Währungen und ICO herausgegeben. Die Warnhinweise stimmen überein mit den bereits von anderen Aufsichtsbehörden herausgegeben Warnhinweise wie z.B. von der ESMA vom 13. November 2017.

Was genau sind die Warnhinweise für virtuellen Währungen in Luxemburg?

In Bezug auf virtuellen Währungen erklärte die CSSF, dass es unterschiedliche Begriffe und auch Bezeichnungen dafür existieren wie cryptocurrency oder auch alternative Währungen.  Aus einer derzeitigen rechtlichen Perspektive gibt es keine einheitliche Definition von virtuellen Währungen auf nationaler oder europäischer Ebene.

Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass virtuelle Währungen nicht von einer Zentralbank gestützt werden und ihr Wert nicht garantiert ist.

Die CSSF warnte auch vor dem Fehlen eines Anlegerschutzes, der zum Verlust der gesamten Investition führen kann und daher von der CSSF als „hoch spekulativ“ angesehen wird. Weiterhin warnt die CSSF vor dem Risiko des Diebstahls, da cryptocurrency – Plattformen oft anfällig für Hackerangriffe sind.

Viele cryptocurrency – Plattformen sind ebenfalls instabil, was bedeutet, dass Inhaber von cryptocurrency am Trading gehindert werden können, obwohl sie traden möchten und dadurch Verluste durch Wertschwankungen erleiden, weil die Plattform nicht wie erwartet funktionierte.

Darüber hinaus hob die CSSF das Risiko von Volatilität und Preisblasen sowie die mangelnde Transparenz bei den Gebühren und den Preisberechnungen hervor.

Darüber hinaus fügte die CSSF hinzu, dass die Informationen über cryptocurrency „oft unvollständig, schwer verständlich oder nicht alle mit virtuellen Währungen verbundenen Risiken widerspiegeln“.

Das Fehlen einer Regulierung bedeutet auch, dass cryptocurrency Betrüger anziehen und für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden können.

Was genau sind die Warnhinweise für cryptocurrency in Luxemburg?

Die Warnung vor ICO ähnelt der Warnung vor cryptocurrency und deckt die gleichen Punkte ab. Die CSSF stellte auch fest, dass es bei ICO an überprüfbaren Informationen über die geschaffenen Token und das gesammelte Geld mangeln kann da die „White Papers“ keine Dokumente wie Emissionsprospekte darstellen, die einer bestimmten Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde unterliegen.

Die CSSF forderte daher die Anleger auf beim Investment in cryptocurrency und ICO vorsichtig zu sein. Daher sollten potentielle Anleger eine Reihe von Kontrollen bei ICO-Anbietern durchführen, um sicherzustellen, dass es sich um legitime Unternehmen handelt, einschließlich der Überprüfung des luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg). Weiterhin rät die CSSF potentiellen Anlegern, die in cryptocurrency und ICO investieren möchten, sicher zu stellen, dass ihre elektronischen Geräte über ausreichenden Sicherheitsstandards besitzen und dass die Anleger sich genau mit der Aufbewahrung und der Speicherung von cryptocurrency informieren sollten.

Betreffen die Warnhinweise in Luxemburg auch die Blockchain?

Die CSSF betonte jedoch, dass die Warnhinweise nicht die Blockchain Technologie also die zu Grunde zu legende Technologie der cryptocurrency und der ICO betrifft, da diese „durch ihren Einsatz in bestimmten Bereichen des Finanzsektors und in verschiedenen innovativen Projekten Vorteile bringen kann“.

Was bedeuten die Warnhinweise in Luxemburg für (alternative) Investmentfonds und gibt es Rechtsvorschriften?

Investmentfonds und alternative Investmentfonds sowie Pensionfonds ist es nicht erlaubt entweder direkt oder auch indirekt in ICOs und cryptocurrency zu investitieren.

Bestimmte luxemburgische Rechtsvorschriften und bestimmte aufsichtsrechtliche Bestimmungen können je nach Charakteristik für ICOs und cryptocurrency gelten. Die Initiatoren von ICO sollten Prozesse einrichten, um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungen zu verhindern.

Gab es schon früher Warnhinweise?

Die CSSF ist nur die jüngste Aufsichtsbehörde, die die Anleger vor den Risiken von cryptocurrency und ICO gewarnt hat.

Zu einer ständig wachsenden Liste nationaler und internationaler Überwachungsbehörden gehören die Aufsichtsbehörden Deutschlands, Nigerias, Frankreichs, der Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, die ähnliche Warnungen ausgesprochen haben.

Ihr Steuerberater in Luxemburg für cryptocurrency

Haben Sie vielleicht Fragen zur steuerlichen Behandlung von cryptocurrency in Luxemburg? Dann schauen Sie sich doch einmal diesen Beitrag an.

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